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   BAG, 23.06.1993 - 10 AZR 146/92   

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BAG, 23.06.1993 - 10 AZR 146/92 (https://dejure.org/1993,3173)
BAG, Entscheidung vom 23.06.1993 - 10 AZR 146/92 (https://dejure.org/1993,3173)
BAG, Entscheidung vom 23. Juni 1993 - 10 AZR 146/92 (https://dejure.org/1993,3173)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung eines tariflichen Erschwerniszuschlages - Anwendung des Rahmentarifvertrags für die gewerblichen Arbeitnehmer und Auszubildenden in der Bundesrepublik Deutschland vom 8. Mai 1987 (RTV) - Innenreinigungsarbeiten in Arbeitsbereichen mit außergewöhnlicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 179
  • BB 1993, 2096
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 14.05.1986 - 4 AZR 134/85

    Eingruppierung eines Betriebsprüfers, der zu einem Drittel schwierige

    Auszug aus BAG, 23.06.1993 - 10 AZR 146/92
    Das Bundesarbeitsgericht hat - wie das Landesarbeitsgericht zutreffend anführt - in ständiger Rechtsprechung angenommen, die allgemeinen Tarifmerkmale seien erfüllt, wenn der Arbeitnehmer Tätigkeiten ausübt, die einem im Tarifvertrag konkret genannten Beispiel entsprechen (BAG Urteil vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 258/87 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Gebäudereinigung; Urteil vom 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 - AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 14. Mai 1986 - 4 AZR 134/85 - AP Nr. 119 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

    Auszug aus BAG, 23.06.1993 - 10 AZR 146/92
    Das Bundesarbeitsgericht hat - wie das Landesarbeitsgericht zutreffend anführt - in ständiger Rechtsprechung angenommen, die allgemeinen Tarifmerkmale seien erfüllt, wenn der Arbeitnehmer Tätigkeiten ausübt, die einem im Tarifvertrag konkret genannten Beispiel entsprechen (BAG Urteil vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 258/87 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Gebäudereinigung; Urteil vom 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 - AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 14. Mai 1986 - 4 AZR 134/85 - AP Nr. 119 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 243/87

    Tarifliche Gratifikation

    Auszug aus BAG, 23.06.1993 - 10 AZR 146/92
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; dabei gebührt im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAGE 60, 219, 224 = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation m.w.N.).
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

    Auszug aus BAG, 23.06.1993 - 10 AZR 146/92
    Das Bundesarbeitsgericht hat - wie das Landesarbeitsgericht zutreffend anführt - in ständiger Rechtsprechung angenommen, die allgemeinen Tarifmerkmale seien erfüllt, wenn der Arbeitnehmer Tätigkeiten ausübt, die einem im Tarifvertrag konkret genannten Beispiel entsprechen (BAG Urteil vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 258/87 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Gebäudereinigung; Urteil vom 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 - AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 14. Mai 1986 - 4 AZR 134/85 - AP Nr. 119 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 23.06.1993 - 10 AZR 146/92
    Verbleiben danach noch Zweifel, so kann zur Ermittlung des wirklichen Willens der Tarifvertragsparteien auch auf weitere Kriterien wie die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrags zurückgegriffen werden, wobei es für die Gerichte eine Bindung an eine bestimmte Reihenfolge bei der Heranziehung dieser weiteren Auslegungsmittel nicht gibt (BAGE 46, 308, 313 ff. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 28.01.1987 - 4 AZR 258/86

    Anspruch einer Gebäudereinigerin auf Erschwerniszuschlag für die Reinigung von

    Auszug aus BAG, 23.06.1993 - 10 AZR 146/92
    Das Bundesarbeitsgericht hat - wie das Landesarbeitsgericht zutreffend anführt - in ständiger Rechtsprechung angenommen, die allgemeinen Tarifmerkmale seien erfüllt, wenn der Arbeitnehmer Tätigkeiten ausübt, die einem im Tarifvertrag konkret genannten Beispiel entsprechen (BAG Urteil vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 258/87 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Gebäudereinigung; Urteil vom 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 - AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 14. Mai 1986 - 4 AZR 134/85 - AP Nr. 119 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.06.1996 - 10 AZR 898/95

    Tariflicher Anspruch auf Erschwerniszuschlag

    Wenn die Tarifvertragsparteien unter der Überschrift "Erschwerniszuschläge für sonstige Arbeitserschwernisse" den Beispielsfall "Ziehen und Schieben von Wagen oder Karren im Betriebsdienst von Hand" aufführen, dann haben sie dadurch zum Ausdruck gebracht, daß die Verrichtung dieser Arbeiten, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang diese Arbeiten tatsächlich eine Erschwernis darstellen, den Anspruch auf einen Erschwerniszuschlag begründen soll (vgl. dazu BAG Urteil vom 23. Juni 1993 - 10 AZR 146/92 - AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Gebäudereinigung, m.w.N).
  • BAG, 01.09.1993 - 10 AZR 289/92
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß immer dann, wenn Tarifverträge konkrete Tätigkeitsbeispiele als Voraussetzungen für einen tariflichen Anspruch normieren, es allein darauf ankommt, ob die Tätigkeit des Arbeitnehmers diesem Beispiel entspricht und ein Rückgriff auf übergeordnete Tarifmerkmale - wie hier eine "Erschwernis" - ausgeschlossen ist ( BAGE 45, 11 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAGE 45, 121 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung und zuletzt Urteil des Senats vom 23. Juni 1993 - 10 AZR 146/92 -;, zur Veröffentlichung durch die Fachpresse bestimmt).
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